AGBs
1. Vertragsumfang
Allen Verträgen, die von selbstständigen Fahrradboten/innen unter der Marke PinkPedals(im folgenden Fahrradbote/innen) mit Kunden (im folgenden Auftraggeber/in) über die Versendung, Beförderung und Behandlung von Gütern abgeschlossen werden, liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Mit der Auftragserteilung bestätigt der/die Auftraggeber/in die Kenntnis dieser AGB und erkennt diese ausdrücklich an. Stillschweigen des/der Auftraggeber/in gilt als Zustimmung. Entgegenstehenden AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Soweit die AGB der Fahrradboten/innen unter der Marke PinkPedals keine abweichenden Bestimmungen enthalten, gelten ergänzend die Allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung.
2. Leistungen
2.1. Preisvereinbarungen des/der Auftraggeber/in mit Fahrradboten/innen beziehen sich stets nur auf die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Tarife. Diese erfahren sie bei Abgabe Ihrer Bestellung persönlich und direkt bei ihren Fahrradboten/innen.
2.2. Wird der Auftrag wieder entzogen, steht den selbstständigen Fahhradboten/innen, unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen eine angemessene Provision zu. (Stornogebühr von 3 €.-)
2.3. Lehnt der Empfänger die Annahme der zugestellten Sendung ab, so steht den Fahrradboten/innen ein angemessenes Entgelt für die Rückbeförderung zu (bis zum vollem Auftragstarif).
2.4. Die Fahrradboten/innen sind berechtigt Sendungen, die an den vom Auftraggeber/in bekannt gegebenen Empfänger/in nicht zugestellt werden können oder wenn die Abgabestelle nicht besetzt ist, auf Kosten des Absenders bis zur Klärung der Sachlage einzulagern.
2.5. Die Definition und Beschreibung der einzelnen Dienstleistungen sowie der jeweilige Leistungsrahmen sind in den, zum Vertragsabschluss aktuellen, Produktinformationen enthalten. Den Fahrradboten/innen steht es frei Art, Weg und Mittel für den Transport zu wählen.
3. Ausgeschlossene Leistungen
3.1. Vom Transport ausgeschlossen sind mangels gesonderter, schriftlicher Vereinbarung folgende Sendungen:
a. die nicht den Maßen entsprechen, insbesondere bei Überschreitung der darin angegebenen Maximalmaße- und Gewichte,
b. die von besonderem Wert sind, insbesondere Edelsteine, Zahlungsmittel, Schmuck, Dokumente, Aktien, Wertpapiere, Urkunden, Edelmetalle, Scheck- und Kreditkarten, Wechsel, Sparbücher, sowie sonstige Papiere, für die im Schadensfall keine Sperrung oder Kraftloserklärungs- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können,
c. deren Beförderung/Aufbewahrung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt,
d. die Waffen, Explosivstoffe oder Militärgut enthalten,
e. die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für Umwelt, Personen und/oder Tiere darstellen
könnten,
f. die sterbliche Überreste von Menschen oder Tieren bzw. lebende Tiere enthalten,
g. deren Inhalte als politisch sensibel betrachtet werden könnten,
h. Sendungen mit fehlender oder unzureichender Empfängeradresse,
i. Sendungen mit mangelnder Verpackung, wenn Gefahr besteht, dass die Ware dadurch beschädigt werden könnte.
3.2. Sämtliche Schäden, Kosten und Aufwendungen, die durch die Übergabe von ausgeschlossenem Transportgut, durch den/die Auftraggeber/in (oder in dessen Auftrag) an Fahrradboten/innen entstehen, unabhängig von etwaigem Verschulden, sind vom Auftraggeber/in zu ersetzen.
3.3. Die Fahrradboten/innen, sind nicht verpflichtet, Sendungen hinsichtlich eines Transportausschlusses zu prüfen. Des Weiteren kann die Annahme oder Beförderung von Produkten ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber/in hat seine Adresse, sowie die Adresse des Empfängers und etwaige Adressenänderungen den Fahrradboten/innen unverzüglich anzuzeigen; andernfalls ist die letzte vom Auftraggeber bekannt gegebene Adresse maßgeblich.
4.2. Die von den Fahrradboten/innen zu befördernden Güter müssen sachgemäß auf den Transport vorbereitet und transportsicher (bei Regen oder Schnee wasserfest), kompakt verpackt werden.
4.3. Der Auftraggeber/in hat dafür zu Sorgen, dass wichtige Sendungsdaten, mindestens aber Absender, genaue Empfängeradresse- und Name, sowie gewünschte Liefertermine (Zeitfenster) angegeben werden.
4.4. Des weiteren haftet der Auftraggeber/in dafür, dass der Sendung die den gesetzlich, behördlich oder vertraglich jeweils vorgeschriebenen bzw. erforderlichen Begleitpapiere, pflichtgemäß, vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt beigelegt sind. Auf Verlangen haben weitere Auskünfte erteilt zu werden. Insbesondere hat der Auftraggeber den Wert der Sendung wahrheitsgemäß anzugeben, wobei diese Wertangabe ausdrücklich nicht als Interesse- oder Wertdeklaration i.S.d. Art 24, 26 CMR zu verstehen ist. Die Fahrradboten/innen sind nicht verpflichtet, zu prüfen ob die der Sendung beigefügten Papiere und die erteilten Auskünfte ausreichend und richtig sind.
5. Liefertermine
Zusagen über Abholfristen, Lieferfristen und Auslieferungstermine sind unverbindlich. Überschreitungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Fahrradboten/innen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Fahrradboten/innen über einen fixen Liefertermin vor und die Terminüberschreitung wurde von den Fahrradboten/innen grob Fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet.
6. Haftung
6.1. Alle von Fahrradboten/innen übernommenen Aufträge werden mit größter Sorgfalt in dem Bemühen um sofortige Zustellung ausgeführt. Sollte es Wiedererwarten zu Beschädigung von Gütern, Lieferverzögerungen oder Verlust kommen, so haften Fahrradboten/inne für sich im Falle leichter Fahrlässigkeit nur im Rahmen der Haftungsbeschränkung der Art 17-28 CMR und lediglich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unbeschränkt. Die Geltendmachung von ideellen Werten und mittelbaren Schäden ist keinesfalls möglich.
6.2. Im Falle von Verlust oder Beschädigung des Transportgutes und von Lieferterminüberschreitungen, hat der Auftraggeber dies den Fahrradboten/innen spätestens bis 09.00 Uhr des nächsten Werktages schriftlich mittels Brief oder e - Mail mitzuteilen. Andernfalls können keine, wie auch immer gearteten, Ansprüche gegen die Fahrradboten/innen geltend gemacht werden.
6.3. Für den Fall, dass ausgeschlossene Sendungen (laut 3.ff.) ohne nachweisliche, schriftliche Kenntnisnahme seitens der Fahrradboten/innen an den Auftragnehmer übergeben werden, ist die Haftung der Fahrradboten/innen ausgeschlossen. Sollte dies die Haftung aufgrund gesetzlich zwingender Vorschriften nicht ausschließen, stellt die Unterlassung der Information der Fahrradboten/innen durch den Auftraggeber, zumindest ein grobes Mitverschulden des Auftraggebers dar.
6.4. Fahrradboten/innen haften nicht, für durch höhere Gewalt oder leichte Fahrlässigkeit verursachte Überschreitung von Lieferterminen bzw. verspäteten Annahme oder Ablieferung, sowie Verlust und Beschädigung des Transportgutes.
6.5. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen hat der Auftraggeber die vollständige und unbeschädigte Übernahme der Sendung durch die Fahrradboten/innen zu beweisen.
6.6. Für Schäden, die im Vermögensbereich des Auftraggebers entstehen, oder für Folgeschäden jeder Art, haften die Fahrradboten/innen nicht. Ausgeschlossen von der Haftung sind weiters, Forderungen für Zölle und sonstige Abgaben.
6.7. Für Schäden die durch Diebstahl, Erpressung oder Raub entstehen übernehmen die Fahrradboten/innen keine Haftung.
7. Zahlung
Die Bezahlung der Leistung erfolgt per Rechnung ausschließlich in bar.
Hierbei wird unter Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer verrechnet.
8 . Verjährung
Sämtliche Ansprüche gegen die Fahrradboten/innen sind binnen 3 Monaten, ab der Ablieferung oder dem Zeitpunkt der geplanten Ablieferung, gerichtlich geltend zu machen.
9. Zusatzvereinbarungen
Zum Abschluss von etwaigen Zusatzvereinbarungen gilt ausschließlich die Schriftform als vereinbart. Mündliche oder Fernmündliche Nebenabsprachen oder Vereinbarungen können die Schriftform nicht ersetzen und haben somit keine Wirksamkeit. Demnach, kann auch nicht nach mündlichen Vereinbarungen, von der Schriftform abgegangen werden.
10 . Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, treten lediglich diese außer Kraft und zieht dies nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages oder der AGB nach sich. Die unwirksamen Vertragsbestimmungen bzw. Geschäftsbedingungen sind dann so auszulegen, wie es am ehesten dem wirtschaftlichen Sinn des Vertrages entspricht. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt dann die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Regelung ein.
11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wurde Graz vereinbart. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und sind nicht die zwingenden Bestimmungen der CMR anzuwenden, so ist, solange eine entsprechende zwingende gesetzliche Regelung besteht, für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit den Fahrradboten/innen gemäß § 14 KSchG das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der/die Auftraggeber/in seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort hat.